Eine Studie der Universität Harvard (na dann MUSS es ja stimmen *g*) hat nun belegt, dass Männer NICHT hübsch sein müssen, um äusserst attraktive Weibchen abzubekommen.
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Die Juristerei ist nicht immer ein spannendes Geschäft, auch für Richter nicht. Die aber tragen Verantwortung und sollten ihren Verhandlungen wachen Geistes folgen – und sich nicht etwa die Zeit mit Onanie vertreiben. Das, befand nun ein US-Gericht, gehört sogar bestraft.

Bristow/USA – Zur normalen dienstlichen Ausstattung eines US-Richters mögen Robe und Hammer gehören, nicht aber eine Penispumpe, befand nun ein US-Gericht und verdonnerte den inzwischen freiwillig zurückgetretenen Richter Donald Thompson zu vier Jahren Haft und 40.000 Dollar Geldstrafe.

In mindestens vier Prozessen soll Thompson sich die Zeit mit der Pumpe vertrieben haben. "Gedankenverloren" habe er wohl damit herumgespielt, sagte der 59-jährige aus, ohne jede Absicht zur Selbstbefriedigung. Die aber muss wohl trotzdem gelungen sein, denn sowohl auf dem Richterstuhl, als auch an seiner Robe und auf dem Teppich unter dem Richtertisch wurden Spermaspuren gefunden.

Aufgefallen war Thompson wohl schon öfter und seit längerem. Die Penispumpe hatte ihm ein Freund "als Scherz" zu seinem 50. Geburtstag geschenkt. Den Scherzartikel fand Thompson augenscheinlich gut und nutzte ihn in den folgenden sechs Jahren, unter anderem während eines Mordprozesses vor drei Jahren. Fast täglich, sagte eine Gerichtsreporterin im Laufe des Prozesses gegen Thompson aus, habe dieser mit dem Ding gespielt.

Die Ermittlungen gegen den inzwischen 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschworene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.

Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt geworden. Damals leitete die Justiz in Angoulême ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer öffentlichen Verhandlung selbst befriedigte.

(kopiert von spiegel online)

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