Je mehr man sich mit der Thematik "Datenschutz in Deutschland / Europa" auseinandersetzt, desto mehr könnte man zum Schluss kommen, dass Herr Schäuble nicht nur ein physischer sondern auch ein psychischer Krüppel sein muss…
Ab morgen – Samstag – gelten in Deutschland nun also die neuen Mörder Vergewaltiger Kinderschänder "Hackerparagraphen"…
Neben höheren Strafrahmen als durchschnittliche Sexualdelikte werden nun zusätzlich auch Sicherheitsspezialisten kriminalisiert indem ihre Werkzeuge in §202c STB unter Strafe gestellt werden. Weiters wäre es denkbar, Communities von Sicherheitsspezialisten als terroristische Vereinigung zu verfolgen.
Wir fragen uns, ab wann der Einsatz eines Virenschutzes künftig als Widerstand gegen die Staatsgewalt (Bundestrojaner) gilt?!?
Das mit dem Widerstand gg. die Staatsgewalt müsste man mal nachfragen… – ist aber witzig, dass es auf den Seiten des BSI NIRGENDS das Wort Bundestrojaner oder Durchsuchung in diesem Kontext vorkommt 🙂
Hier gibts den Bundestrojaner übrigends zum runterladen: http://www.bundestrojaner.net/modules.php?name=Downloads&cid=2